Exklusion statt Inklusion: Gespräch zur Lage der Inklusion an Darmstädter Schulen

Artikel in unserer Fraktionszeitung „Darmstadt links” (Sommer 2014)

2008 wurde die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch in Deutschland verabschiedet. Sie fordert die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an der Gemeinschaft. Daraus folgt u.a. die Verpflichtung,Kinder und Jugendliche mit Handicaps in den Regelunterricht einzubeziehen. Wir wollten uns über die Umsetzung der Inklusion an Darmstädter Schulen informieren und luden am 29.4.2014 zu einem fachlichen „Gespräch im Wintergarten“ ein. Elke Weis-Helfmann und Marita Skubich von der GEW, eine betroffene Mutter und Barbara Cárdenas von der Linksfraktion im hessischen Landtag diskutierten auf dem Podium. Ein engagiertes Publikum war unserer Einladung gefolgt.

Barbara Cárdenas stellte fest, dass jede und jeder Einzelne das Recht auf Rücksichtnahme hat, um so normal wie möglich leben zu können. Beeinträchtigte müssen über sich selbst entscheiden können nach dem Grundsatz „nichts über mich ohne mich“. Leider sei die Umsetzung der Inklusion in Hessen ein „grandioses Sparprogramm“. Auf diese Weise könnten die Vorgaben der UN-Konvention nicht umgesetzt werden.

In Bezug auf Darmstadt kamen Elke Weis-Helfmann und Marita Skubich zu der Diagnose, dass die Wirklichkeit nach wie vor durch die Exklusion von Kindern und Jugendlichen geprägt sei. Es gebe weiterhin ein Parallelsystem an Förderschulen, das zusätzlich in sich nach unterschiedlichen Beeinträchtigungen unterteilt sei. Zwar gebe es durchaus erste Schritte in die richtige Richtung: an allen Grundschulen und auch an weiterführenden Schulen (aber so gut wie nicht an den Gymnasien) werden auf Wunsch der Eltern immer mehr Kinder mit einem Anspruch auf sonderpädagogischem  Förderbedarf unterrichtet. Allerdings reichten in vielen Fällen die zusätzlichen Förderschullehrerstunden nicht aus, und für einige Kinder gebe es auch gar keine besondere Unterstützung. Dies sei vor allem bei Kindern mit Lernhilfebedarf der Fall. So entstehe für alle Beteiligten eine unbefriedigende Situation.

Die betroffene Mutter schilderte, wie sie nur durch hohen persönlichen Einsatz für ihr Kind die Betreuung durchsetzen konnte, die ihm per Gesetz zusteht. Viele andere Eltern könnten sich schlechter gegen die Ämter durchsetzen und verzichteten auf die Unterstützung. Man müsse davon ausgehen, dass es die Taktik der Stadt ist, auf diese Weise zu sparen.

Aus dem Gespräch entwickelten sich einige Forderungen:

  • Der Ressourcenvorbehalt im Schulgesetz muss aufgehoben werden.
  • Die alten und besseren Bedingungen des „Gemeinsamen Unterrichts“ müssen wieder hergestellt werden, u.a. mit kleineren Inklusionsklassen.
  • Schulbegleitung muss großzügig aufgrund der Aussage der Schule gewährt werden, ohne dass die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs vorausgesetzt wird.
  • Es sind klare und transparente Verfahren auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen zu gewährleisten.
  • Der Übergang zwischen Kita und Schule muss besser verzahnt werden.
  • Notwendig ist die Einrichtung einer unabhängigen Beratungsstelle für Eltern, die nicht an die Förderschule angehängt ist (Beispiel Landkreis Offenbach).
  • Die oft untragbaren Befristungsbedingungen von Schulbegleitern müssen verbessert werden,  Gleichartigkeit der Arbeitsverhältnisse ist herzustellen.
  • Das Angebot an echten Ganztagsschulen mit Unterstützung für die Inklusion muss verbessert werden.
  • Perspektivisch müssen Förderschulen geschlossen werden, damit Inklusion gelingen kann.

Wir wollen die Ergebnisse der Veranstaltung in Anträgen und Anfragen umsetzen, um die Aufmerksamkeit für die Probleme zu schärfen und öffentlichen Druck zu machen.

 

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