Nachhilfe in Versammlungsrecht: Demonstrationen vor dem Darmstadtium

Artikel in unserer Fraktionszeitung “Darmstadt links” (Sommer 2014)

20080819_185218 Protestierer vor Darmstadtium
Aktion vor dem Darmstadtium im Jahr 2008

Anlässlich einer Wahlkampfveranstaltung von Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) im September 2013 sollte direkt vor dem Darmstadtium eine Aktion für bezahlbaren Wohnraum stattfinden. Die Veranstaltung musste jedoch stattdessen auf den Karolinenplatz verlegt werden, da ohne die Zustimmung des Betreibers des Darmstadtiums auf dem Marion-Gräfin-Dönhoff-Platz nicht demonstriert werden dürfe. Diese Vorgabe hatte nicht nur ein deutliches Geschmäckle, da Ordnungsdezernent Rafael Reißer bekanntlich Parteifreund des Ministerpräsidenten ist. Schlimmer noch: Mit dieser Regelung könnte sich künftig auch jeder andere Veranstalter im Darmstadtium Protest vom Hals halten. Das Versammlungsrecht wäre ausgehöhlt.

Wir fragten nach und erhielten zunächst von der damaligen Liegenschaftsdezernentin Lindscheid (Grüne) die Antwort, dass der Platz zwar im Eigentum der Betreibergesellschaft sei, trotzdem aber lediglich eine Anzeigepflicht für Versammlungen existiere, von der außerdem Spontan- und Eilkundgebungen ausgenommen seien. Reißer hingegen begründete das unter seiner Verantwortung ausgesprochene Versammlungsverbot damit, dass der Platz nicht von der Stadt, sondern von der Betreibergesellschaft vergeben werde. Daher sei von dieser eine Zustimmung erforderlich, die sie im vorliegenden Fall nicht erteilt habe.
In einer dritten Anfrage baten wir um eine einheitliche Bewertung der Rechtslage und erhielten nun endlich auch von Rafael Reißer die eindeutige Auskunft, dass eine Zustimmung der Betreibergesellschaft nicht erforderlich ist. Nach dieser Klärung muss sich niemand solche „Märchen aus 1001 Amt“ erzählen lassen, wenn eine Versammlung vor der scheppen Schachtel angemeldet werden soll.

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