Rede zur Fusion des Städtischen Klinikums mit dem Agaplesion Elisabethenstift (Vorlage 2025/0251) in der Stavo am 25.09.2025.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir reden und entscheiden heute über die – durch die Gesundheitsreform erzwungene – Fusion von zwei Krankenhäusern mit ganz unterschiedlichen Unternehmenskulturen.
Auf der einen Seite steht unser öffentliches Krankenhaus der Maximalversorgung, das von politischen Gremien im Interesse der Allgemeinheit gesteuert werden kann. Die Beschäftigten werden nach dem öffentlichen Tarifvertrag bezahlt und sie bestimmen auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes über ihre Angelegenheiten mit.
Auf der anderen Seite haben wir ein kleineres christliches Haus, das aber als Teil eines Konzerns insgesamt einer großen Einheit angehört. Der E-Stift ist gemeinnützig und dabei christlichen Werten verpflichtet. Die Beschäftigten dürfen nicht für ihre Bezahlung streiken, was naturgemäß zu niedrigeren Löhnen geführt hat, und ihre Mitarbeitervertretung verfügt nur über deutlich geringere Rechte als ein Betriebsrat.
Es gibt also mit der Fusion durchaus Einiges zu gewinnen, aber es steht auch Vieles auf dem Spiel.
Durch die ausgehandelte Lösung kommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des E-Stifts endlich in den Genuss des Streikrechts und einer Mitbestimmung nach gesetzlichen Standards. Dafür müssen sie sich eingliedern in die unpersönlicheren Strukturen des Klinikums, was wohl zu einigen Sorgen in der Belegschaft führt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums müssen vom Branchentarifvertrag in einen Haustarifvertrag wechseln, der auf unbestimmte Weise an den TVöD angelehnt sein soll. Sie finden sich in einer Holding wieder, die hälftig einem Konzern der evangelischen Kirche gehört und in der die Kirche sogar die Stimmenmehrheit hat. Sie müssen sich deshalb fragen, ob nach der Fusion der weltliche Charakter ihrer Arbeitsumgebung vollumfänglich erhalten bleibt.
Und auch für uns Stadtverordnete gibt es Pro und Contra. Die Fusion lässt uns einerseits hoffen, dass wir nicht weiter erhebliche Defizite aus dem städtischen Haushalt ausgleichen müssen. Auf der anderen Seite geben wir öffentliches Eigentum ab und müssen uns die Kontrolle darüber teilen mit einem bundesweiten Klinikkonzern (der aber immerhin gemeinnützig ist).
Schließlich hat Ex-Minister Karl Lauterbach allen Beteiligten ein Damoklesschwert über die Köpfe gehängt, und zwar in Form der neuen Leistungsgruppen. Demnach gilt: Wer zu wenig Fälle in einem bestimmten Bereich behandelt, bekommt für diese Behandlungen keine Vergütung und kann den Bereich dicht machen. Und wenn das zu viele Bereiche betrifft, auch gleich das ganze Krankenhaus.
Der Grundgedanke ist ja nicht abwegig: Um eine medizinische Leistung effizient und mit guter Qualität anbieten zu können, sollte ausreichend Behandlungs-Routine vorhanden sein. Aber wenn selbst ein regionaler Maximalversorger vom Kaliber unseres Klinikums um die Erfüllung der Fallzahlen bangen muss, dann gehen die gesetzlichen Vorgaben doch offensichtlich am Grundgedanken der Qualitätssicherung vorbei.
Diesem Damoklesschwert zu entgehen ist ja der eigentliche Anlass der Fusion. Der Anlass ist also keine fachliche Notwendigkeit, sondern ein politischer Zwang, mit dem wir nicht einverstanden sind. Auch dies hat Einfluss auf unsere Entscheidung.
Die genannten Vor- und Nachteile, die Pros und Contras der Fusion, und das in der Vorlage niedergeschriebene, durchaus bemerkenswerte Verhandlungsergebnis könnten eine qualifizierte Enthaltung begründen.
Wir haben aber noch ein Problem.
Die Vorlage verpflichtet zwar den Magistrat, aber nicht den Agaplesion-Konzern. Mit dem Einstimmigkeitskatalog kann die Stadt zwar künftige nachteilige Grundsatzbeschlüsse verhindern, aber eine Anfangskonfiguration wird nicht festgelegt.
Insbesondere betrifft dies die Frage, in welchem Umfang man sich an den TVöD anlehnen wird. Aber auch die künftige Unternehmenskultur muss vor der Gründung der gemeinsamen Holding festgelegt werden!
Laut Auskunft des Kämmerers soll die Anfangskonfiguration in einem Konsortialvertrag vereinbart werden, der aber noch nicht fertig ausgehandelt ist.
Herr Schellenberg, ich meine das nicht persönlich, aber Sie können von der Opposition nicht erwarten, dass wir dem Magistrat in dieser wichtigen Angelegenheit einen Blankoscheck ausstellen.
Wir werden also die Vorlage ablehnen.
Wir erhoffen uns bis zur Gründung der Holding den Nachweis, dass unsere Bedenken grundlos sind, also dass die in der Vorlage formulierten Rahmenbedingungen der Fusion in vollem Umfang umgesetzt werden.
Wir appellieren, dass die beschlossene „Anlehnung an den TVöD“ als weitestgehende Anerkennung umgesetzt wird, und zwar dauerhaft!
Das heißt, dass nur einige Details des TVöD anders geregelt werden, die aufgrund der besonderen Konstruktion der Holding nicht anwendbar sind.
Denn ein gemeinsamer, guter Tarifvertrag ist die Voraussetzung für die Akzeptanz der Fusion bei den 3.500 Beschäftigten unseres Klinikums und auch bei den Beschäftigten des Elisabethenstifts. Das haben sie vor unserer Versammlung mit Handzetteln deutlich gemacht.
Die Gründung der Darmstädter Klinik-Holding mit einer verärgerten Belegschaft wäre ein schlechter Anfang.
Vielen Dank