Städtische Flächen bevorzugt an öffentliche Wohnungsunternehmen vergeben!

Rede zu den Grundsätzen der Sozialen Bodennutzung Darmstadt (SoBoDa) in der StaVo am
28.9.2019

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie schon beim Wohnungspolitischen Konzept ist nicht alles neu in dieser Vorlage, sondern es sind auch Grundsätze dabei, die bereits angewendet werden. Das betrifft insbesondere die Quotenregelung für den geförderten Wohnungsbau. Trotzdem ist es sehr begrüßenswert, dass diese Grundsätze in einem gut strukturiertem Konzept zusammengeführt werden.

Unsere Fraktion hatte bereits 2013 beantragt, „verschiedene kommunalpolitische Instrumente zur sozialen Bodennutzung auf Eignung zu überprüfen und dazu Erfahrungen aus anderen Städten wie Hamburg, München oder Berlin auszuwerten.“ Es ist bedauerlich, dass Instrumente wie die Quotenregelung oder die Konzeptvergabe erst seit 2016 eingeführt wurden und dass der Magistrat unser damaliges Anliegen erst jetzt in geschlossener Form umsetzt. Wir freuen uns natürlich, dass nun Erhaltungssatzungen und Bodenbevorratung zur Anwendung kommen sollen, und dass man sich sogar an die Grundstückvergabe in Erbpacht herantastet.

Wir beklagen diese fünf verlorenen Jahre! Wäre die große Initiative zum Bau von 10.000 Wohnungen bereits von einem wohnungs- und bodenpolitischem Konzept begleitet gewesen, dann wären wir jetzt wesentlich weiter.

Wir werden der Vorlage zustimmen, obwohl wir es bei der Vergabe städtischer Grundstücke zu zaghaft finden.

Unsere Kritik haben wir in drei Änderungsanträgen herausgearbeitet, die sich auf die Vergabe von städtischen Flächen beziehen.

Erstens wollen wir dort höhere Quoten an gefördertem Wohnraum. Unser Vorschlag ist 30% für Sozialwohnungen und 25% für mittlere Einkommen, anstelle der bisherigen 25/20-Regelung.

Zweitens wollen wir die Vergabe städtischer Flächen nur noch in Erbpacht, damit die Kommune langfristig die Kontrolle über Grund und Boden behält. Außerdem senkt das den Eigenkapitalbedarf für das Gesamtprojekt. Es ist klar, dass zur Zeit nur ein niedriger Pachtzins verlangt werden kann, damit die Kosten nicht größer werden als beim Kauf des Grundstücks. Und klar würden manche Investoren das Grundstück lieber kaufen, aber die Stadt ist ja in diesem Fall in der Lage, die Bedingungen zu definieren.

Drittens wollen wir den Anteil an öffentlichem Wohnungsbau vergrößern, nach dem Motto „öffentlich bleibt öffentlich“. Deshalb möchten wir die bevorzugte Vergabe an öffentliche Wohnungsunternehmen und Genossenschaften in das Grundsatzpapier aufnehmen. Die Gegenleistung für die Bevorzugung wäre, dass das Projekt komplett im geförderten Segment zuzüglich Sonderwohnformen stattfindet. Dafür muss ein dritter Förderweg eingeführt werden, der tatsächlich mittlere, also tarifliche Arbeitseinkommen umfasst.

Diese drei Änderungsanträge stellen wir zur Abstimmung, und hoffen, dass wir nicht die einzigen sind, die sich mehr Entschlossenheit und eine führende Rolle des öffentlichen Wohnungsbaus wünschen!