„Der Mietendeckel greift zu kurz“

Rede zum Wohnungspolitischen Konzept des Magistrats am 28.9.2019 in der StaVo

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Das Konzept, das der Magistrat heute vorlegt, ist ein politischer Fortschritt!

Neben der Zusammenfassung bestehender Regelungen und vielen Forderungen an die größere Politik, die wir allesamt unterstützen, finden wir interessante Prüfaufträge, deren Erfüllung wir mit Interesse verfolgen werden, eine Annäherung an das Instrument der Erhaltungssatzung und die erfreuliche Ankündigung, in der Bauverwaltung Personal aufzustocken.

Unser Augenmerk liegt heute auf einer Neuerung, für die wir uns seit langem einsetzen. Endlich soll es eine Kooperationsvereinbarung mit der bauverein AG zur Mietenentwicklung geben. Diese wird immerhin den Anstieg der Bestandsmieten für untere und mittlere Einkommen in frei finanzierten Wohnungen bremsen. Und sie wird die Mieterhöhungen durch Modernisierungen immerhin in einem Teil der Fälle verringern. Gut ist auch, dass der Magistrat bereit ist, durch die Reduzierung der Ausschüttungen einen Preis dafür zu zahlen.

Dass endlich ein Konzept vorgelegt wird, in dem die Mieten der Bauverein AG an die Leine gelegt werden, ist auch das Verdienst des wohnungspolitischen Engagements aus der Stadtgesellschaft: des Mieterbunds, der Vertretungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie der Studierenden, von Mieterinitiativen und von einzelnen mutigen Mieterinnen und Mietern, die sich mit ihren Nöten in die Medien gewagt haben. Dieses Engagement hat den bisherigen Widerstand der Koalition gegen eine Einflussnahme auf die Bauvereins-Mieten gebrochen!

In früheren Debatten in diesem Hause wurde seitens der Magistratsfraktionen immer wieder betont, der Bauverein sei ein sozialer Vermieter und halte die Mieten in Darmstadt niedrig. Belegt wurde das mit Durchschnittszahlen, die bei genauerem Hinschauen nicht wirklich aussagekräftig sind. Wir haben deshalb den Magistrat gefragt, wo jede Wohnung im freifinanzierten Bestand bezüglich ihrer individuellen Mietspiegel-Vergleichsmiete steht. Die Antwort ist aufschlussreich.

Heute, ein Jahr nach Erscheinen des letzten Mietspiegels, befindet sich knapp die Hälfte der Bauvereins-Wohnungen auf Mietspiegel-Niveau oder unwesentlich darunter. Ein Fünftel der Wohnungen ist teurer als der Mietspiegel-Vergleichswert, und gerade mal ein Drittel der Wohnungen liegt deutlich (mehr als 5%) unterhalb des Mietspiegels. Damit mögen andere zufrieden sein – wir sind es nicht!

In Zeiten einer Mietenexplosion sollten mindestens zwei Drittel des Bestands deutlich unter der Vergleichsmiete liegen. Und auch neue und hochwertig sanierte Wohnungen müssen allesamt im Rahmen des Mietspiegels bleiben, der bei solchen Wohnungen ja auch schon ziemlich knackig ist.

Der in der Vorlage vorgeschlagene Mietendeckel ist zu klein, um dieses Ziel zu erreichen. Vor allem Wiedervermietungen, aber auch Neuvermietungen müssen auf Mietspiegel-Niveau begrenzt werden. Die Modernisierungs-Umlage muss nicht nur bezüglich Modernisierungskosten, sondern auch bezüglich der bisherigen Kaltmiete beschränkt werden. Beispielsweise waren im Rhön-/Spessartring in einigen Wohnblöcken die Modernisierungskosten so hoch, dass auch bei 6%iger Umlage die Mieten noch um 20% steigen. Wir fordern bei Modernisierungen: Keine Miete steigt um mehr als 10%!

Um diese beiden Punkte geht es in den ersten beiden Änderungsanträgen, die wir nachher zur Abstimmung stellen werden.

Die bauverein AG fragt bei Mietgesuchen Einkommen und Schufa-Status ab. Das heißt, Menschen mit Schufa-Eintrag sind annähernd chancenlos, eine Wohnung zu bekommen. Allgemein werden Bewerbungen mit besserem Einkommen leichter an eine Wohnung kommen, was aber gerade nicht die Idee des öffentlichen Wohnungsbaus ist. Und wenn der geplante einkommensabhängige Mietendeckel existiert, dann ist dies ein weiteres Motiv, besser Verdienende auszuwählen. Im dritten Änderungsantrag fordern wir also: Keine Einkommens- und Schufa-Abfrage bei der bauverein AG!

Die Ausschüttungen sollen von 12 auf 6 Mio Euro halbiert werden. Das ist erfreulich, aber zu wenig. Einmal wegen der umfassenderen Mietenbegrenzung, die wir vorschlagen. Außerdem braucht die bauverein AG Eigenkapital für ein möglichst umfangreiches Engagement bei den anstehenden Großprojekten. Deshalb beantragen wir im vierten Änderungsantrag, ab 2022 die Ausschüttungen ganz zu beenden.

Ein Mal gefördert, für immer gebunden! Die soziale Zwischennutzung auf Kosten der Mieter und zum Wohl von Investoren muss ein Ende haben.“ Mit diesen Worten wurde Chris Kühn, der wohnungspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, in der Zeitung zitiert. So weit wollen wir uns heute gar nicht aus dem Fenster lehnen. Wir schlagen vor, anstelle eines Zuschusses den Wohnungsbau durch zins- und tilgungsfreie Kredite zu fördern. Nach dem Ende der Laufzeit kann der Investor entscheiden, nochmal 10 bis 15 Jahre Bindungsdauer draufzusatteln, oder den Kredit zurückzuzahlen. Diese Finanzierungsvariante wollen wir als Prüfauftrag dem Konzept hinzufügen. Darum geht es in unserem fünften Änderungsantrag.

Nicht einverstanden sind wir mit der öffentlichen Förderung des Erwerbs von Wohneigentum. Das zukünftige Einkommen einer jungen Familie ist langfristig unbekannt. Soziale Kriterien wie die Betreuung von Angehörigen werden im Laufe der Zeit wegfallen. Und bei der hohen Mobilität gerade von jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird nicht selten recht bald schon ein Umzug und damit der Verkauf der Wohnung anstehen. Rabatte, vergünstigte Erbpacht oder gar Förderungen nach WoFöG für die Eigentumsbildung kommen leicht denen zu Gute, die Unterstützung nicht mehr so dringend brauchen. So werden Ressourcen für soziale Wohnraumförderung falsch verteilt! Unser sechster und letzter Änderungsantrag zielt darauf ab, die Förderung auf Mietwohnungen zu konzentrieren.

Das vorgelegte Konzept enthält zweifellos Schritte in die richtige Richtung, und wir wollen es nicht schlecht reden. Der Mietendeckel greift jedoch zu kurz, und die Förderung von Wohneigentumsbildung ist uns ein Ärgernis.

Deshalb werden wir uns enthalten, falls unsere die Änderungsanträge nicht angenommen werden.