Im letzten Jahr hatte ich, nachdem ein Anwohner mich auf unangemessenes Salzstreuen auf dem Gehweg der TU Darmstadt in der Magdalenenstraße aufmerksam gemacht hatte, eine Kleine Anfrage zur Ausbringung von Salz auf Bürgersteigen gestellt. In der durchaus zufriedenstellenden Antwort bestätigte Ordnungsdezernent Rafael Reißer damals, dass die Vorgehensweise gegen die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Darmstadt (§ 8) verstößt. Er habe die TU entsprechend informiert und um Beachtung gebeten.

Am Samstag, den 26.1.1019 dokumentierte der aufmerksame Anwohner erneut die Ausbringung einer großen Menge von Salz auf dem gleichen Gehweg (siehe Fotos) sowie vor dem Kongresszentrum. Wie bei dem Vorfall im vergangenen Jahr gab es in der Nacht zuvor minimalen Schneefall ohne Glatteis, der leicht mechanisch entfernt werden konnte.

Lässt sich der Bürgermeister von der TU auf der Nase herumtanzen? Was hält die Stadt davon, dass auch ein städtisches Unternehmen Winterdienst mit Salz betreibt, während sich mittlerweile die meisten Bürgerinnen und Bürger daran gewöhnt haben, dass das nur bei Extrembedigungen akzeptabel ist?

Um das zu klären, fragte ich am 27.1. den Magistrat:

  1. Hat das Darmstadtium den gleichen (internen oder externen) Dienstleister mit dem Winterdienst beauftragt wie die TU im fraglichen Bereich?
  2. Wie beurteilt der Magistrat die Tatsache, dass offenbar auch ein Unternehmen des Stadtkonzerns satzungswidrigen und umweltschädlichen Winterdienst betreibt, der darüber hinaus für Haustiere unangenehm ist und die Korrosion von Fahrzeugen begünstigt?
  3. Falls der Magistrat die in (2) genannte Tatsache kritisch beurteilt: Wie wird er sicherstellen, dass Stadt und Stadtwirtschaft als Vorbild anstatt als Nachhut in Bezug auf ökologisch ausgerichteten Winterdienst in Erscheinung treten?
  4. Wird die Stadt, da die TU Darmstadt den Hinweis des Ordnungsdezernats geflissentlich ignoriert hat, die Satzung über die Straßenreinigung mit dem offenbar notwendigen Nachdruck durchsetzen, insbesondere durch Androhung oder Verhängung eines Bußgelds?
  5. Spricht etwas dagegen, satzungswidriges Salzstreuen als Kategorie in den städtischen Mängelmelder aufzunehmen?

Tenor der Antwort: Das Streuen von Salz sei an diesem Morgen geboten gewesen aufgrund des Bodenfrosts und der Wettervorhersage. Und an der Menge ist nichts auszusetzen: „Wenn der EAD Streusalz einsetzt, erfolgt dies differenziert, da er stets darauf bedacht ist, nicht nur den sicherheitstechnischen, sondern auch den ökologischen Anforderungen zu entsprechen“. Die Bilder sprechen dieser Aussage Hohn. Es mag sein, dass der EAD sich normalerweise um Minimierung der Streumengen bemüht, aber zumindest für diesen Einzelfall wäre Selbstkritik angesagt. Dass die TU trotz meiner Anfrage im letzten Jahr (die ihr weiter geleitet wurde) das Streusalz weiterhin haufenweise ausbringt finde ich ignorant, und dass die Stadt das auf sich beruhen lässt ist ärgerlich.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.