„Was macht Sie eigentlich so sicher, dass Sie nicht der falschen Seite uneingeschränkten Glauben schenken?“

Offener Brief an Stadtrat Paul Wandrey nach seiner Antwort auf meine Anfrage zu einer Beschwerde über Diskriminierung in der Zulassungsstelle

Sehr geehrter Herr Wandrey,

ich reagiere mit diesem öffentlichen Brief auf Ihre Antwort auf meine Kleine Anfrage, weil Sie am Ende dieser Antwort meine Motivation zu der Anfrage „missbilligen“, weil Sie mir wegen des Aufgreifens einer gravierenden Beschwerde einer Bürgerin einen Mangel an Solidarität mit den Beschäftigten vorwerfen und weil Sie mich sogar für das Stellen dieser Anfrage zu einer Entschuldigung gegenüber den Beschäftigten auffordern. Dies überschreitet den üblichen Rahmen einer Antwort auf eine Anfrage, daher nun diese unübliche Reaktion.

Ich weise Ihre Kritik und Ihre Forderung zurück, und will das im Folgenden begründen.

Sie werfen mir vor, dass ich Unterstellungen der Bürgerin „unreflektiert“ aufgegriffen hätte. Dazu möchte ich zunächst festhalten, dass ich im Einführungstext der Anfrage ausdrücklich nur die Schilderung des Vorfalls durch die Betroffene wiedergebe und mir die Tatsachenbeschreibung des Vorfalls nicht zu eigen mache. Meine nachfolgenden Fragen beziehen sich auf den Umgang des Magistrats mit den Vorwürfen unabhängig von deren Wahrheitsgehalt.

Tatsächlich erlaubte ich mir in der Anfrage eine wertende Wiedergabe der völlig unangemessenen und empathielosen ersten Antwort vom 28.8. der Abteilungsleiterin auf die Beschwerde, in der sie auf den Kern der Vorwürfe überhaupt nicht eingeht. Wenn eine städtische Führungskraft auf den Bericht einer Bürgerin über Diskriminierung und persönliche Verletzungen in ihrem Amt derart mangelhaft reagiert, ist die von Ihnen geforderte Solidarität fehl am Platze. Stattdessen ist Aufmerksamkeit und weiteres Nachforschen notwendig, um zu prüfen ob sich dort Strukturen entwickelt haben, die den Ansprüchen der Stadt nicht gerecht werden. Ich habe das mit meiner Anfrage getan, und hätte mir das auch von Ihnen gewünscht. Was Sie Solidarität nennen und von mir einfordern ist tatsächlich ein schädlicher Korpsgeist.

Sie kritisieren also, dass ich die schweren Vorwürfe einer Bürgerin ernst nehme und mich um Aufklärung bemühe. In der Tat war ich bei dem Vorfall nicht dabei, es steht Aussage gegen Aussage. Es ist mir aber wichtig festzuhalten, dass Sie hier keine bessere Ausgangslage haben als ich, denn dem Ergebnis einer „internen Prüfung“ innerhalb der betroffenen Abteilung kann wohl kaum eine höhere Beweiskraft zugesprochen werden als einem ausführlichen Gedächtnisprotokoll, das unmittelbar nach dem Vorfall verfasst wurde.

Wenn unabhängige Zeugenaussagen nicht zur Verfügung stehen, kann stattdessen die Frage nach dem Motiv als Grundlage für eine Einschätzung dienen. Warum sollte eine Bürgerin, die keinerlei persönliche Beziehungen oder Vorgeschichte mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zulassungsstelle hat, nach einer auf freundliche Art und Weise mitgeteilten Ablehnung ihres Anliegens sofort mit voller Energie daran gehen, dem Schalterpersonal diskriminierendes Verhalten anzudichten? Um so mehr ist dies fraglich, als es nicht um ein existentielles Problem ging, sondern darum, ob ein Fahrzeug heute oder in drei Wochen angemeldet werden kann.

Sie werfen mir vor, ich würde die Geschichte der Bürgerin unreflektiert aufgreifen und nicht am Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen zweifeln. Das ist falsch. Es ging und geht mir vielmehr darum, dem Magistrat einen Anstoß zu geben, die Wahrheit herauszufinden. Richtig ist allerdings, dass ich auch bei nochmaligem Nachdenken und Nachlesen des Schriftverkehrs erhebliche Anhaltspunkte dafür sehe, dass die Aussagen der Bürgerin zutreffen könnten.

Was macht Sie, Herr Wandrey, eigentlich so sicher, dass Sie nicht der falschen Seite uneingeschränkten Glauben schenken? Mit Ihrer Sichtweise signalisieren Sie jedenfalls der Bürgerin, dass Sie sie für eine ziemlich gestörte Person halten, die aus nichtigem Grund und ohne persönlichen Nutzen diffamierende Geschichten über andere Menschen erfindet und verbreitet.

Ich würde mir dies allein aufgrund der Ergebnisse einer internen Prüfung nicht erlauben. An Ihrer Stelle hätte ich versucht, mir durch persönliche Gespräche selbst ein Bild zu machen. Und wenn dieses Bild am Ende nicht klar genug ist, würde ich keiner der beiden Seite uneingeschränkt glauben bzw. der Lüge bezichtigen.

Als Dezernent sind Sie nicht nur dazu verpflichtet, sich bei ungerechtfertigten Angriffen vor Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stellen. Sie haben ebenso den Auftrag, Ihr Amt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger auszuführen und diese vor ungerechter und diskriminierender Behandlung zu schützen. Einseitiger Korpsgeist ist in Ihrer Rolle fehl am Platze, und – um es in Ihren Worten zu sagen – deshalb missbillige ich, dass Sie die Beschwerde der Bürgerin ohne ernsthafte Klärungen als „Unterstellungen“ zurückweisen.

Nun möchte ich auf zwei Punkte Ihrer Ausführungen im sachlichen Teil der Antwort eingehen:

  1. Durch die Antwort auf Frage 3 könnte fälschlicherweise der Eindruck entstehen, dass der Vorfall nicht so stattgefunden haben kann wie die Bürgerin es beschreibt: Die Bürgerin beklagt im Kern, dass ihre Dokumente am Tag des Vorfalls überhaupt nicht geprüft wurden. Warum liegen der Zulassungsstelle dann ein Aufenthaltstitel mit einer Reisepassnummer und eine davon verschiedene Nummer des aktuellen Reisepasses vor?
    Dies lässt sich dadurch erklären, dass die Bürgerin am Folgetag einen privaten Kfz-Zulassungsservice beauftragt hat, der mit einer Kopie eines früheren Aufenthaltstitels und dem aktuellen Reisepass nochmals vorgesprochen hat. Bei dieser Gelegenheit dürften die unterschiedlichen Nummern in die städtischen Akten gelangt sein.
  2. Da die in Deutschland geborene Bürgerin unbefristeten Aufenthalt in Deutschland hat, ist die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung weder sinnvoll noch möglich. Auch ein Nachweis über einen Abholungstermin konnte noch nicht vorliegen, da der Diebstahl sich kurz zuvor ereignet hatte. Somit konnte es kein anderes Dokument geben als die Bestätigung der Ausländerbehörde, dass eine Neuaustellung der unbefristeten Aufenthaltstitel-Karte beantragt wurde. Die von Ihnen benannte offene Frage, ob dieser Aufenthaltstitel verlängert wird, stellt sich bei unbefristetem Aufenthalt genausowenig wie bei einem deutschen Staatsbürger, der sich für einen verlorenen Personalausweis Ersatz beschafft. Ich kann keinen plausiblen Grund erkennen, warum das vorgelegte Bestätigungsschreiben der Ausländerbehörde zusammen mit einem gültigen Reisepass keine ausreichende Legitimation der Bürgerin gewesen wäre.

Für den Fall, dass meine Argumente Sie nachdenklich gemacht haben, und Sie deshalb an Anhaltspunkten bei der Suche nach der Wahrheit interessiert sind, gebe ich Ihnen die folgenden Hinweise:

  • Direkt nach dem Vorfall am 17.8. hat die Bürgerin gegen 8:30 das 115-Servicecenter angerufen, und dort über eine Stunde lang mit der Mitarbeiterin über den Vorfall und ihre damit verbundenen Emotionen gesprochen. Nehmen Sie Kontakt mit der Mitarbeiterin auf und lassen Sie sich von dem Gespräch berichten.
  • Klären Sie bei der Zulassungsstelle, wann und auf welchem Weg die Reisepass-Nummern in die Akten gelangt sind.
  • Fragen Sie bei dem privaten Zulassungsservice nach, ob dieser tatsächlich direkt nach dem 17.8. von der Bürgerin beauftragt wurde, und wie dessen Vorsprache in der Zulassungsstelle abgelaufen ist.

Mit kollegialen Grüßen