„Auf dieser dürftigen Grundlage können wir keine Entscheidung über die ‚Grundzustimmung‘ zu einem Rechenzentrum treffen.

Rede zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans für ein Rechenzentrum in Eberstadt (Vorlage 2026/0238)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die Vorgeschichte des Moratoriums beim Bau des Informationszentrums Mathildenhöhe hat gezeigt, dass wir als Stadtverordnete Aussagen des Magistrats frühzeitig gründlich prüfen müssen. Die Herangehensweise, dass wir etwas sinnvoll Scheinendes zunächst grundsätzlich beschließen, und uns erst im weiteren Fortgang um die Details kümmern, hat sich als untauglich erwiesen und unserer Stadt Schaden zugefügt.

Bei dieser Vorlage sehe ich deutliche Parallelen.

Wir sollen heute unsere grundsätzliche Zustimmung zur Ansiedlung eines Rechenzentrums in Eberstadt beschließen. Die Informationen, die wir dazu brauchen, fehlen aber weitgehend. Wir wissen nicht einmal, welche Rechenleistung installiert werden soll. Die Entscheidungsgrundlagen sollen, wenn überhaupt, erst bei der Ausarbeitung des Bebauungsplans erstellt und uns vor der endgültigen Entscheidung vorgelegt werden. Das ist aber zu spät!

Formal können wir natürlich dann noch „Nein“ sagen zu dem Projekt. Realistischerweise sind die Hürden aber nach den ganzen Vorarbeiten viel höher als zu Beginn. Das Projekt ist wird dann mit Personen oder Parteien verbunden sein, für die die Absage eine Niederlage darstellt. Genau wie bei der Mathildenhöhe! Und es kratzt auch am Ruf der Stadt, wenn man einen Investor erstmal machen lässt und das Projekt am Ende cancelt. Das erzeugt einen Druck für eine Zustimmung, auch wenn man von dem erstellten B-Plan nicht überzeugt ist. Wir haben hierzu einen Maßgabeantrag eingebracht. Sein wesentlicher Inhalt ist die Forderung, dass die Vorlage zurückgestellt und in veränderter Form mit zusätzlichen Informationen wieder eingebracht wird.

Ich werde nun konkret machen, was wir an der Vorlage bemängeln.

  1. Der Investor ist nicht bekannt

Wer hinter dem Strohmann Ergün Karakaya steckt, bleibt offen, außer dass es sich um ein internationales Konsortium handele. Damit der eigentliche Investor den Kopf nicht aus der Hecke stecken muss, soll kein vorhabenbezogener B-Plan aufgestellt werden sondern ein Angebots-Plan, der durch einen nichtöffentlichen städtebaulichen Vertrag auf das konkrete Vorhaben bezogen wird. Im Aufstellungsbeschluss ist immer wieder von einem „Vorhabenträger“ die Rede, was überhaupt nicht zu einem Angebotsplan passt, und aufzeigt, wie schräg diese Konstruktion ist. Wenn etwas mit einer solchen offensichtlichen Trickserei begonnen wird, darf man nicht auf ein transparentes Ende hoffen.

Wir wollen wissen, wer in Eberstadt investieren will. Deshalb fordern wir, dass die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Abstimmung gestellt wird.

  1. Die Auswirkung auf die Gewerbeentwicklung war dem Magistrat keinen Gedanken wert

Die Flächen in Darmstadt sind knapp. Deshalb müssen wir genau überlegen, für welche Branchen und Betriebe wir Gewerbeflächen zur Verfügung stellen.
Aus unserer Sicht wäre ein Großrechenzentrum ein Fremdkörper ohne Ausstrahlung auf die bestehende Wirtschaftsstruktur oder auf die Wissenschaftslandschaft unserer Stadt. Allgemein bekannt ist die Tatsache, dass Rechenzentren nicht viele Arbeitsplätze schaffen.

Wir glauben, dass eine andere Nutzung des Geländes für die Gewerbeentwicklung unserer Stadt dienlicher wäre. Deshalb verlangen wir als Grundlage zur Entscheidungsfindung eine Einschätzung des Magistrats, was er sich von dem Rechenzentrum für die Entwicklung der Darmstädter Wirtschaft verspricht.

  1. Die Aussichten auf Gewerbesteuereinnahmen sind unklar

In der Diskussion im HFA stellte sich heraus, dass es keine Prognosen über die erzielbaren Gewerbesteuereinnahmen gibt. Je nach Unternehmensstruktur des unbekannten Investors können sie relativ gering oder vielleicht doch ganz akzeptabel sein.

Auf der Bundesebene wird diskutiert, ob die Verteilung der Gewerbesteuer im Fall von für Rechenzentren nach Rechenleistung anstatt nach der Anzahl der Beschäftigten erfolgen soll. Es ist jedoch unsicher, ob diese Verteilungslogik fachlich umsetzbar ist und ob eine Gesetzänderung tatsächlich politisch angegangen wird. Als Hoffnungsträger für die Stadtkasse ist ein Rechenzentrum also sehr unsicher.

  1. Die Abwärme lässt sich in Eberstadt überhaupt nicht unterbringen

Wir nehmen aufgrund eines Flächenvergleichs mit dem Rechenzentrum in Bischofsheim an, dass eine große Anlage mit ca. 80 MW Leistung entstehen soll. Bei dem demnächst gesetzlich vorgeschriebenen Anteil der Abwärme-Rückgewinnung von 20% müssen nach unserer groben Schätzung während einer Heizperiode
rund 150 GWh Wärme in Eberstadt untergebracht werden. Dabei ist die notwendige Temperaturanhebung durch Wärmepumpen bereits einberechnet. Zum Vergleich: die gesamte jährliche Fernwärmelieferung der Entega im Darmstädter Stadtgebiet beläuft sich auf rund 250 GWh.

Laut Wärmeplanung ist allerdings in Eberstadt der Bau eines Fernwärme-Netzes über die beiden bestehenden Satzungsgebiete hinaus unrentabel. Und für diese Gebiete ist ja eigentlich eine Klärwasser-Wärmepumpe vorgesehen.

Wir kommen zu dem Schluss, dass auch langfristig nur ein kleiner Bruchteil der Abwärme des Rechenzentrums in Eberstadt untergebracht werden könnte.

Diese Einschätzung muss natürlich überprüft werden. Wir fordern deshalb als Grundlage für den Aufstellungsbeschluss die Erstellung eines Kurzgutachtens zur Aufnahmefähigkeit der bestehenden und künftig möglichen Eberstädter Fernwärmenetze für die produzierten Energiemengen.

Parallel zur Ausarbeitung des Bebauungsplans müsste ggf. eine lokale Wärmeplanung für Eberstadt erstellt werden.

  1. Die Auswirkung auf das lokale Mikroklima wird zu wenig beachtet

Die nicht zur Heizung genutzte Wärmeleistung würde an die Umgebungsluft abgegeben. Im Sommer wäre das fast die komplette Leistung des Rechenzentrums,
also 80 MW, die Tag und Nacht in die Umwelt gelangen. Laut einer aktuellen Studie heizen Rechenzentren das lokale Mikroklima in ihrer Umgebung
um durchschnittlich 2°C auf. Eine Erwärmung um 2°C wäre aber in einer der wärmsten Regionen Deutschlands komplett inakzeptabel!

Es ist bedenklich, dass auch diese höchst sensible Frage durch ein vom Vorhabenträger beauftragtes Gutachten geklärt werden soll.

Wir fordern deshalb, dass die für den endgültigen Beschluss notwendige Mikroklima-Analyse von der Stadt beauftragt wird.

Als schnelle Entscheidungsgrundlage für den Aufstellungsbeschluss soll kurzfristig ein allgemeines Kurzgutachten zur Aufheizung in der Umgebung von Rechenzentren in Auftrag gegeben werden. Hierfür bietet sich eine Zusammenarbeit mit der TU Darmstadt an.

  1. Die Bedingung für die CO2-Neutralität ist zu schwach

Im städtebaulichen Vertrag wird die bilanzielle CO2-Neutralität des verbrauchten Stroms gefordert. Das heißt aber nur, dass regenerativ erzeugter Strom aus bestehenden Anlagen bezogen werden muss. Dem regenerativen Stromverbrauch, der dem Rechenzentrum zugerechnet wird, stehen dann einfach höhere fossile Anteile bei Nicht-Öko-Strom gegenüber. Mit dieser Augenwischerei wird der gesamte CO2-Ausstoß nicht verringert.

Um ein CO2-neutrales Wachstum der Rechenleistung sicher zu stellen, muss der Strombedarf aus zusätzlichen Anlagen gedeckt werden. Das lässt sich durch entsprechende Direktstromverträge umsetzen. Diese Bedingung wollen wir an den Vorhabenträger stellen.

Die Vorlage lässt also wesentliche Informationen zu dem Projekt vermissen:

Der Investor wird nicht bekannt gegeben.

Es wird nicht erklärt, ob und wie das Großprojekt auf die Darmstädter Wirtschaft ausstrahlen soll. Arbeitsplätze würden ohnehin nur wenige entstehen.

Der steuerliche Nutzen wird nicht einmal abgeschätzt.

Bei den ökologischen Aspekten Abwärmenutzung und Wirkung auf das Mikroklima gibt es keinerlei Vorstudien, die es uns ermöglichen würden, die Risiken abzuschätzen und konkrete realistische Vorgaben zu machen.

Auf dieser dürftigen Grundlage können wir keine Entscheidung über die „Grundzustimmung“ zu dem Projekt treffen.

Wir beantragen, dass die Abstimmung der Vorlage verschoben wird, bis der Magistrat eine umfassendere Entscheidungsgrundlage erstellt hat.

Vielen Dank