„Illegale Mieten hätten nicht als Grundlage des Mietspiegels berücksichtigt werden dürfen“


Rede in der Stavo vom 27.8.2026 zum Erscheinen des neuen Mietspiegels (Vorlage 2026/0180)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch wenn der neu erstellte Mietspiegel bereits im Magistrat beschlossen wurde und wir ihn hier nur zur Kenntnis nehmen können, möchte ich die Entwicklung kommentieren und schließlich unseren begleitenden Antrag vorstellen.

Beginnen möchte ich mit einigen Sachverhalten, die mir beim Vergleich der Basismieten ohne Zu- und Abschläge des neuen Mietspiegels mit dem fortgeschriebenen Mietspiegel von 2024 aufgefallen sind:

1.
Ältere Wohnungen mit Baujahr vor 1977 werden in allen Größenklassen teilweise deutlich günstiger

2.
Die Vergleichsmieten bei mittelalten Wohnungen steigen nur geringfügig

3.
Starke Anstiege sind vor allem bei kleinen Neubauwohnungen festzustellen. Solche neuen Mikro-Apartments kommen auf Quadratmeter-Preise von 20-30 Euro! Besonders krass ist das in einem Extremfall:
für ein 15-Quadratmeter-Kabuff in einem Neubau kann eine Kaltmiete von 600 Euro kassiert werden.
Und das ist keine Theorie! Denn solche Fälle muss es geben, sonst hätte man bei der Erhebung keine statistisch relevanten Werte ermitteln können.

4.
Bei großen Neubau-Wohnungen hat sich die Vergleichsmiete moderater entwickelt, und liegt insgesamt viel näher an den anderen Altersklassen als die Mikro-Apartments. Mikro-Apartments werden offenbar als Goldgrube genutzt, weil man dort am einfachsten hohe Quadratmeter-Mieten realisieren kann.

Insgesamt ist der durchschnittliche Anstieg der Vergleichsmieten gegenüber der Fortschreibung von 2024 gering. Das bedeutet aber leider keine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt, sondern es zeigt vielmehr dass die Fortschreibung zu hoch angesetzt war. Dies wurde nun durch die Erhebung korrigiert.

Dem entspricht, dass laut Magistratsvorlage der durchschnittliche Anstieg gegenüber der letzten Datenerhebung vor 4 Jahren 13 Prozent beträgt – also rund 3 Prozent pro Jahr. Dies liegt ungefähr auf dem Niveau der tariflichen Lohnsteigerungen und der allgemeinen Inflationsrate. Somit gibt es wieder keine Atempause für die Mieterinnen und Mieter, vor allem nicht für diejenigen mit kleinen Einkommen,
denn gerade die kleinen Wohnungen sind ja überproportional teurer geworden.

Das alles macht deutlich, dass mietenpolitische Maßnahmen trotz der Haushaltskrise
weiterhin bitter nötig sind, bei uns vor Ort und auch in der bundesweiten Gesetzgebung:

  • Wir dürfen beim sozialen Wohnungsbau nicht nachlassen, sondern wir müssen ihn intensivieren,
    z.B. durch besonderes Engagement der öffentlichen Wohnungsunternehmen.
  • In den Mietspiegel müssen endlich alle Bestandsmieten einbezogen werden, nicht nur diejenigen, die in den letzten 6 Jahren erhöht wurden.
  • Wir brauchen eine wirksame Mietpreisbremse, anstelle der aktuellen Light-Version, die offenbar nicht funktioniert, und vielleicht auch gar nicht funktionieren soll.
  • Die kommunale Wohnungsaufsicht muss gestärkt werden. Wir haben im Februar mit großer Mehrheit beschlossen, Mietwucher konsequent zu verfolgen. Jetzt muss dieser Beschluss auch haushaltsmäßig hinterlegt werden.

Der letztgenannte Punkt leitet zu unserem Begleitantrag über, den wir per Mail bzw. als Tischvorlage verteilt haben.

Bei der Datenerhebung für den Darmstädter Mietspiegel wurden zahlreiche Fälle gesetzwidriger Mieten festgestellt, also Verstöße gegen die Mietpreisbremse, Mietpreisüberhöhungen und nicht wenige Fälle von strafbarem Mietwucher.

Rund die Hälfte aller Neuvermietungen wecken den Verdacht eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse. Insgesamt ist ein Fünftel der Bestands- und Neumieten aufgrund einer Mietpreisüberhöhung mutmaßlich ordnungswidrig und weitere 4% erfüllen den Straftatbestand des Mietwuchers.

Trotzdem sind diese illegalen Mieten in die Berechnung der Vergleichsmiete eingeflossen. Nach unserer Auffassung, und auch nach Ansicht des Darmstädter Mieterbunds hätten diese nicht als Grundlage der künftigen Vergleichsmieten berücksichtigt werden dürfen. Wir möchten mit dem Begleitantrag Druck machen, dass die gesetzliche Grundlage angepasst wird, damit eine Herausnahme gesetzwidriger Mieten aus dem Mietspiegel beim nächsten Mal rechtssicher möglich ist.

Wenn sich die Bundesregierung nicht bewegt, sollte die Stadt gründlich prüfen, ob gesetzwidrige Mieten nicht auch ohne Gesetzänderung aus der Datenbasis entfernt werden können. Für diese Klärung wäre in zwei Jahren der richtige Moment, wenn der fortgeschriebene Mietspiegel erscheint.

Dann werden wir das Thema nochmals aufgreifen.

Heute bitte ich um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.

Vielen Dank